Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugpflege, Fahrzeugwäsche und Motorwäsche etc.

1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von
unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen.

§2. Terminvereinbarungen
Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/Fahrzeugaufarbeitung muss der Auftraggeber ein schriftliches Auftragsformular unterzeichnen. Dieses ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis von Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach Auftragslage richtet.

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien schriftlich oder per E-Mail abgesagt wird.

§4 Reklamationen
1. Die durchgeführten Leistungen werden des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieter schriftlich festzuhalten.

3. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein können, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

§5 Haftung und Garantie
1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet
werden kann.

2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer etc. können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farb-Verglasngen und Farbabweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung des hierüber informiert werden. Wird eine durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden,
Kratzer und Dellen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhafte Teile oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht
wurde, etc.) oder durch de Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wird nicht übernommen.

5. Motorwäsche und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrik-Abdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserteilung zur Motorwäsche und Motorenraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.

6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. des auf dem Auftragsformular schriftlich zu vermerken.

7. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden.

§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss das Auftragsformular vom Auftraggeber unterzeichnet werden. Hierzu gehört ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Dies dient der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und Anbieters.

2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

3. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§7 Preise / Pauschalpreise
1. Die Preise sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Reinigung. Die angegebenen Preise richten sich deshalb nach Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

2. Preisangaben auf Informationsanfragen, sowie den Webseiten Anbieters sind unverbindlich und dienen lediglich zur Orientierung. Der tatsächliche Preis
kann deshalb je nach Fahrzeugzustand stark von den Oientierungspreisen abweichen.

3. Die Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.

§8 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung.

2. Die Zahlungsbedingung lautet: Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

3. Nach vorheriger mündlichen Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müsen jedoch auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, da diese sonst unwirksam werden.